Pendar (de) wrote:- Stadtgesetze und Verfassungsurkunde
Die Stadt Troll's Bane selbst heißt allen Rassen und Nationen willkommen, und wird dies weiterhin in der Zukunft, ohne jegliches Vorurteil, beibehalten. Die Sicherheit der Individuen innerhalb der Stadtmauern besitzt gleiche Priorität und ohne Vorbehalt von Zugehörigkeiten. Im selben Zuge mag genannt sein, dass alle diejenigen, die in die Begrenzung der Stadtmauern hineintreten, mit ihrer bloßen Anwesenheit den unten aufgeführten Auflagen stillschweigend befolgen und ehren:
§1.
Kriminelle Flüchtlinge.
Sollte jemand in einer anderen Stadt gesuchter Verbrecher sein, werden wir selbige keinerlei Zuflucht gewähren. Wir gestatten keine Unterkunft für Kriminelle, die wegen andersweitig verübten Verbrechens in beispielsweise Silverbrand oder dem Norden gesucht werden. Weiterhin versprechen wir keine Hilfeleistungen darin, solche Verbrecher zu fassen.
Die Garde ist nur innerhalb der Begrenzung der Stadtmauern aktiv. Wir halten keinerlei sonstige Stationen oder Verantwortlichkeiten auf den sonstigen Gebieten der Insel. Gleichzeitig versichern wir, dass jegliche Feindseligkeit gegenüber der Stadtgarde sowie den Bürgern von Troll's Bane von uns, dem Volk von Troll's Bane, entsprechend geahndet wird, insofern unsere persönliche Kapazitäten dies erlauben..
§2.
Morde innerhalb der städtischen Mauern.
Das Angreifen und Töten jeglicher Personen innerhalb der Stadtgrenzen, mit der Ausnahme von Selbstverteidigung, trägt eine obligatorische Gefängnisstrafe von 4 Tagen, sowie 4 Wochen Verbannung aus der Stadt und dessen Einrichtungen. Am Ende des Bannes wird eine Abgabe von 500 Kupferstücken an das Opfer abbezahlt (oder dessen nächsten Angehörigen) und mit dieser kleinen Buße möget Ihr wieder frei die Stadt bewandern.
Sollte jemand Protest oder Einwand gegen eine Anklage erheben, werden diese mit den Mitteln versorgt, ihren gewünschten Gesetzesvertreter zur Verteidigung, oder Zeugen aufzubieten und ein Tribunal wird dann schnellstmöglich arrangiert.
§3.
Diebstahl.
Das Retournieren von Eigentümern ist offensichtlich die beste Lösung für Verluste durch Diebstahl—um dies zu erleichtern, werden wir unser Bestes aufbieten. Die Garde wird jedoch nicht unmittelbar zur Tat schreiten, aufgrund der oftmals geheimnisvollen Natur des Verbrechens und das dahinterstehende Potential von Leuten, andere versehentlich oder fälschlich des Verbrechens zu bezichtigen. Mit der Ausnahme von Gardisten, die dem Verbrechen persönlich beiwohnen, kann ein Dieb—falls dieser auf frischer Tat ertappt wird—von der Stadt verbannt werden, oder in Extremfällen, in Gewahrsam gehalten werden, bis ein Tribunal dazu von statten gegangen ist.
§4.
Kämpfe, Einschüchterung, und andere Missetaten.
Ich war schon oft Zeuge davon, wie Volk, innerhalb von unseren Stadtwänden, sich mit Taten aus der Vergangenheit zur Schau stellten, oder andere großen Erschwernisse auf sich nahmen, um Ärger zu stiften und jegliches zu tun, abgesehen davon, Stahl zu zücken, nur mit der Absicht, einen Kampf zu provozieren. Sollte sich dies ereignen, darf ein Gardist das Individuum für einen Tag aus der Stadt verbannen. Und sollten sich mehrere Verbannungen des Individuums auf diese Weise kumulieren, darf der Gardist einen längeren Bannspruch zu meinem Ermessen vorschlagen.
§5.
Verbannung.
Einen Gardisten anzugreifen führt zur Strafe der permanenten Verbannung aus der Stadt. Nur mit dem Sprechen meines Wortes, oder dem Worte des Gardisten, der angegriffen wurde, kann dieser Bannspruch aufgehoben werden.
Alsbald verbannt, ist es dann diesem Subjekt nicht mehr gestattet, ohne ausdrücklicher Erlaubnis von einem Gardisten, oder von mir selbst, die Stadt zu betreten. Eine Liste der verbannten Individuen wird an diesen Wänden der Stadt gehängt sein und laufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Alle diejenigen, die trotz ihrer Verbannung die Stadt betreten, können feindselige Aufnahme erwarten. In der Tat dürfen Bürger freilich und nach eigenem Ermessen selbst die Waffen gegen jemanden erheben, der ausdrücklich als "Verbannter" aufgelistet ist. Die Tage, an denen die Verbrecher hören, es seien gerade keine Gardisten in der Stadt und sich dann einschleichen, sind vorbei.
Betretet Ihr verbotenerweise die Stadt, möget Ihr vielleicht einmal aufgefordert werden, die Stadt zu verlassen, oder möget Ihr auf der Stelle getötet werden.
Den Mitgliedern der Öffentlichkeit wird hiermit noch ausdrücklich darauf hingewiesen, Euch bezüglich der Identität und dem Bann-Status des Individuums zu vergewissern—solltet ihr euch unsicher fühlen, agiert nicht, denn jeder Unschuldige, dem ihr das Leben nehmt, macht Euch auch zum Mörder.
§6.
Duellieren und offensive Magie.
Beides darf nur außerhalb der Stadtwänden ausgeübt werden. Eins wie das andere, stellen beide eine Gefahr für Passanten dar und somit kann keins von Beiden toleriert werden. Keins von Beiden trägt Strafen mit sich, wobei aber eine Garde eine Strafe vorschlagen mag, falls die Person darin versagt, dieses einfache Gesetz repektvoll zu befolgen.
Die einzige Ausnahme bilden das Beschwören von Eisflammen oder Feuersbrünsten innerhalb der Stadt, da die Natur dieser Zauber und die Schwierigkeit darin, sie auszulöschen, sie zu einer ernsten Gefahr machen, was dazu führt, dass die Gesetzesübertretung gleichermaßen geahndet wird wie ein Angriff. Natürlich mit der Ausnahme, wenn diese als Drohung dienen, sei es an Verbrecher oder Kreaturen.
§7.
Gardisten und Rekruten.
Vollwertige Mitglieder der Garde halten die Gewalt, den Verbrechern mit Bannsprüchen oder Gefängnishaftstrafen zu verurteilen, so wie sie es mit den obengeschriebenen Gesetzen für richtig oder passend ermessen.
Rekruten der Garde dürfen Verbannungen von der Dauer von 4 Tagen ((1 rl Tag)) ausprechen und jegliche Akte von Gewalt mit nötiger Gegengewalt begegnen. Ebenso dürfen sie selbstverständlich angemessen darauf reagieren, wenn sie einem Verbannten innerhalb der Stadt begegnen.
§8.
Einspruch.
Ihr habt das Recht, an jeglicher vermittelten Entscheidung und Verurteilung zu appellieren, obwohl es dazu einen korrekten Prozess gibt. Während einer Verbannung nochmals in die Stadt zu spazieren, um die eigene Unschuldigkeit anzuprangern, kann genauso einfach dazu leiten, dass Ihr niedergestreckt werdet. Folgendes ist der korrekte Prozess: Kontaktiert mich mittels einer Taube, oder sprecht außerhalb der Stadt mit mir persönlich. Dann werde ich eine Zeit und einen Ort festlegen, wo wir Euren Fall zur Untersuchung aufnehmen.
Ich hoffe, dass dieses Schreiben die Handlungen und Taten der Stadtwache deutlich beschreibt, um die Sicherheit des Volks innerhalb der Stadt zu gewähren. Ich bitte darum, dieses Schreiben nicht zu überdecken, damit es zur Erfassung von Daten dienen kann, namentlich: die zeitgemässen Mitglieder der Stadwache, allfällige Gesetzesänderungen, und eine Liste der Verbannten. Ich möchte alle dazu ermutigen, eigene Schreiben gleich daneben anzubringen, oder mit mir persönlich allfällige Angelegenheiten zu diskutieren.