Hamlet of Greenbriar
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Erinnerung zur Volkszählung
Die Volkszählung läuft noch bis zum 07. Chos des Jahres 23 ((07.02.2008)), vergisst nicht euch bei mir bis dahin zu melden.
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Remember to the Census
The Census ends on the 07. Chos of the year 23 ((07.02.2008)), don't forgett you report to me.
gez.
Amras Telemnar
~Bürgermeister
~Mayor
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Remember to the Census
The Census ends on the 07. Chos of the year 23 ((07.02.2008)), don't forgett you report to me.
gez.
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~Bürgermeister
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Werte Bürger und Gäste des Weilers Greenbriar!
Es gab einige Änderungen bei den Gesetzen, die Änderungen können weiter Unten eingesehen werden.
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Greetings Citizens and Guests of the Hamlet of Greenbriar!
There was some changes by the laws, you can see the changes under this text.
gez.
Amras Telemnar
~Bürgermeister von Greenbriar
~Mayor of Greenbriar
Ein Zettel wurde an dem Schreiben befestigt
§ 1 Kriminelle Flüchtlinge
Wenn Kriminelle, die von anderen Städten gesucht werden, auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar ankommen, so können diese politisches Asyl dort beim Stadtrat beantragen. Asyl wird gewöhnlich in Fällen von Verfolgung, Völkermord, Armut oder nationalen Konflikten, sowie anderen ausschließlich vom Stadtrat festgelegten Gründen gewährt.
Eine Anhörung wird abgehalten und der Asyl Status festgelegt. Wenn Asyl gewährt wird, müssen die betreffenden Personen im Hoheitsgebiet von Greenbriar bleiben um Schutz zu empfangen. Wenn sie einmal das Hoheitsgebiet verlassen haben, verfällt der Schutz Status.
Wenn kein Asyl Status gewährt wird, so werden die Flüchtlinge aufgefordert, das Hoheitsgebiet zu verlassen.
§ 1 Flüchtlinge
Wenn Flüchtlinge, die von anderen Siedlungen gesucht oder verfolgt werden, auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar ankommen, so können diese politisches Asyl beim Dorfrat beantragen. Asyl wird gewöhnlich in Fällen von Verfolgung, Völkermord, Armut oder nationalen Konflikten, sowie anderen ausschließlich vom Dorfrat festgelegten Gründen gewährt.
§ 2 Mord
Mord kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Wenn irgendeine Person auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar oder ein Bürger an einem anderen Ort ermordet wird, so wird ein Kopfgeld auf die Gefangennahme des Mörders ausgesetzt.
Sobald der Mörder in Gefangenschaft ist, muss ein Verfahren eingeleitet werden. Der Stadtrat wird zusammenkommen, um dem angeblichen Mörder eine faire Verhandlung zu seiner Verteidigung zu geben. Das Urteil des Stadtrates ist endgültig. Die Strafe für Mord ist Tod durch den Strang.
§ 2 Mord
Wenn auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar ein Mord passiert hat ein Kopfgeld auf die Gefangennahme des vermeindlichen Täters ausgesetzt zu werden.
§ 3 Diebstahl
Diebstahl kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Die Höchststrafe für Diebstahl ist eine Verbannung von Greenbriar.
Wenn der Dieb von einem Beamten auf frischer Tat ertappt wird, kann er sofort verbannt werden.
Wenn ein Dieb denkt, zu Unrecht beschuldigt worden zu sein, kann er eine Verhandlung beim Stadtrat verlangen, dessen Urteil endgültig ist.
§ 3 Diebstahl
Diebstahl kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
§ 4 Kämpfe, Einschüchterungen und andere Verfehlungen
Dieses Verhalten kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Wenn ein Beamter diese Verbrechen beobachtet, können die straffällig gewordenen Personen aufgefordert werden, das Hoheitsgebiet von Greenbriar zu verlassen. Wenn sie dies nicht tun, so kann der Stadtrat weitere rechtliche Schritte einleiten, wie er es für notwendig erachtet.
Wiederholte Vorfälle werden eine härtere, durch den Stadtrat bestimmte Bestrafung mit sich ziehen.
§ 4.1 Jegliche Gewaltanwendung und Körperverletzung ist strikt untersagt, außer es handelt sich um ein nicht tödliches Duell, zu welchem beide Seiten zustimmen und welches außerhalb der Stadtgrenzen stattfindet.
§ 4.2 Wenn ein Straftäter gegen die Anweisungen von Beamten Widerstand leistet, so kann er sofort verbannt werden.
§ 4.3 Brandstiftung
Brandstiftung ist streng verboten und wird schwer bestraft. Für eine genaue Beschreibung zur Feuerhandhabung siehe Seite 26.
§ 4 Kämpfe, Einschüchterungen und andere Verfehlungen.
§ 4.1 Jegliche Gewaltanwendung und Körperverletzung sind auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar verboten, außer es handelt sich um ein angemeldetes Duell.
§ 4.2 Wenn ein Straftäter gegen die Anweisung eines Befugten des Weilers Greenbriar Widerstand leistet kann dieser vorläufig festgenommen werden.
§ 4.3 Brandstiftung ist auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar streng verboten.
§ 5 Magie
§ 5.1 Offensive Magie kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Wenn ein Beamter dieses Verbrechen beobachtet, können die straffällig gewordenen Personen aufgefordert werden, das Hoheitsgebiet von Greenbriar zu verlassen. Wenn sie dies nicht tun, so kann der Stadtrat weitere rechtliche Schritte einleiten, wie er es für notwendig erachtet.
Wiederholte Vorfälle werden eine härtere, durch den Stadtrat bestimmte Bestrafung mit sich ziehen.
§ 5.2 Für Duelle siehe § 4.1
§ 5.3 Defensive Magie wie Schilder, Heilung usw. sind erlaubt, solange sie nicht die Freiheit anderer in einem Maße einschränken, wie es der Stadtrat festlegt.
§ 5.4 Das Benutzen von Portalen innerhalb der Stadtgrenzen ist hiermit verboten. Niemand soll ein Portal, weder beim Kommen noch beim Gehen, innerhalb der Stadtgrenzen benutzen.
§ 5 Magie
§ 5.1 Offensive Magie ist im Dorf Greenbriar verboten.
§ 5.2 Entfällt
§ 5.3 Defensive Magie ist bis zu einem gewissen Grad erlaubt.
§ 5.4 Das Benutzen von Portalen innerhalb der Dorfgrenzen ist verboten
§ 6. Aufruhr
§ 6.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, um die Funktion der Regierung von Greenbriar zu hemmen oder deren Politik zu ändern wird als Aufruhr angesehen.
§ 6.2 Bestrafungen werden einzig von den Ratsmitgliedern bestimmt, abhängig davon wie schwerwiegend die Tat war.
§ 6 Aufruhr
§ 6.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, um die Funktion des Dorfrates vom Weiler Greenbriar zu hemmen oder deren Politik zu ändern wird als Aufruhr angesehen.
§ 6.2 Bestrafungen hierzu können einzig und alleine von den Mitgliedern des Dorfrates bestimmt werden.
§ 8 Verrat
§ 8.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, Greenbriars Feinde zu unterstützen oder ihnen zu helfen, Greenbriars Land, Eigentum oder Bevölkerung zu schaden, wird als Verrat angesehen.
§ 8.2 Der Stadtrat wird zusammenkommen, um dem angeblichen Verräter eine faire Verhandlung zu seiner Verteidigung zu geben. Das Urteil des Stadtrates ist endgültig. Die Strafe für Verrat ist Tod durch den Strang.
§ 8 Verrat
§ 8.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, die Feinde des Weilers Greenbriar zu unterstützen, das Land, Eigentum oder der Bevölkerung des Weilers Greenbriar zu schaden, wird als Verrat angesehen.
§ 8.2 Der Dorfrat wird über den angeblichen Verräter richten.
§ 10 Holzfällen
Holzfällen auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar ist unter den folgenden Einschränkungen zugelassen:
Nadelbäume dürfen nur am Waldrand gefällt werden. Das Waldesinnere muss für Feen, Druiden und andere Freunde des Waldes ungestört bleiben.
Wenn ein Baum abstirbt, müssen entweder sofort zwei neue gepflanzt werden oder der Förster muss informiert werden. Eine Spende der entsprechenden Samen wird erwartet (Tannensetzling, Apfel oder Kirschen).
Missbrauch dieser einfachen Regeln wird eine Verbannung von Greenbriar zur Folge haben.
§ 10 Holzfällen
Holzfällen auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar ist unter folgenden Einschränkungen gestattet:
Nadelbäume dürfen nur am Waldrand gefällt werden. Das Waldesinnere soll für Feen, Druiden und anderen Freunde des Waldes ungestört bleiben.
Wenn ein Baum abstirbt, müssen entweder sofort zwei neue Bäume gepflanzt werden oder dem Förster muss eine Spende zum Anpflanzen der Bäume zukommen.
§ 12 Nutztiere
§ 12.1 Innerhalb der Stadt soll es keine Tötung von jeglichen Tieren geben, welche nicht von der Schneider Gilde in einem abgetrennten Bereich für ihre Bestimmung aufgestellt wurden. Alle Tiere sind als geschützt zu erachten, Hasen, Schafe, Kühe, Schweine, Hirsche usw.
§ 12.2 Es soll keine Tötung von Tieren im Innern der Wälder geben.
§ 12 Tiere
§ 12.1 Innerhalb des Dorfes Greenbriar ist die Tötung von jeglichen Tieren verboten.
§ 13 Andere Handwerke
Alle anderen Handwerke sind auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar erlaubt, kostenlos und unbegrenzt.
§ 13 Andere Handwerke
Die Ausübung aller Handwerke sind auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar erlaubt ohne Einhebung einer Gebühr oder anderen Auflagen.
§ 15 Steuern
Es gibt keine Steuern in Greenbriar. Stadtkapital wird durch Wirtschaftsunternehmen durch die Stadt oder durch private Spenden erhoben, die Ausnahme dazu bildet die Teleporter Steuer.
§ 15 Steuern
Der Weiler Greenbriar erhebt von seinen Bürgern keinerlei Steuern.
§ 19 Die Stadtwache des Weilers Greenbriar
Die Stadtwache soll Gesetze durchsetzen, Kriminelle festnehmen und den Frieden bewahren.
§ 19.1 Die Stadtwache soll von einem Kapitän von Greenbriar geleitet werden, ein ernanntes Amt und gegenüber dem Stadtrat verantwortlich. Dies ist eine bezahlte Position von 200 Kupferlingen pro Monat. Der Kapitän der Stadtwache dient auch als Kapitäns eines regulären Bürgerwehrregimentes.
§ 19.2 Der Kapitän der Stadtwache wird von mindestens drei Wachmännern /Frauen , ernannt vom Kapitän der Stadtwache unterstützt, ihm bei seinen Aufgaben zu helfen. Die Zahl von erforderlichem Wachleuten wird durch den Gemeinderat entschlossen. Dieses sind auch bezahlte Positionen von zur Zeit 150 Kupfer pro Monat. Als Wachmann ist man automatisch Teil des Regiments.
§ 19.3 Jeder Bürger oder Gast in Greenbriar kann Amtsvergehen jedes Mitgliedes der Stadtwache dem Gemeinderat melden, um ein Verfahren gegen diese Person einzuleiten.
§ 19 ENTFÄLLT
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A letter is under the main text
§1. Criminal fugitives.
In the instance criminals wanted by other towns arrive on the territory of Greenbriar they may ask for political asylum there from the Town Council. Asylum will commonly be granted in cases of persecution, genocide, poverty or national conflict as well as other reasons determined solely by the Town Council.
A hearing will be convened and asylum status determined. If granted asylum, they must remain on the territory of Greenbriar to receive protection. Once they have left this territory protection status is lost.
If not granted asylum status, the fugitives will be asked to leave the territory.
§1. Refugee .
In the Refugee wanted by other towns arrive on the territory of Greenbriar they may ask for political asylum there from the Town Council. Asylum will commonly be granted in cases of persecution, genocide, poverty or national conflict as well as other reasons determined solely by the Village Council.
§2. Murder
Murder is not tolerated and will be punished.
If any person is murdered in Greenbriar or a citizen is murdered anywhere else, a bounty will be posted for his capture.
Once the murderer is captured, then a trial is to be called. The Town Council will convene for the alleged attacker to be given a fair hearing to plead his/her case. The determination of the Town Council is final. The penalty of murder is hanging until the murderer is dead.
§2. Murder
If any person is murdered in Greenbriar or a citizen is murdered anywhere else, a bounty will be posted for his capture.
§3. Theft
Theft is not tolerated and will be punished.
The maximum penalty of theft is banning from Greenbriar.
If caught red handed by an official, the thief may be immediately banned.
If a thief feels he is falsely accused, he may request a hearing from the Town Council, who’s determination is final.
§3. Theft
Theft is not tolerated and will be punished.
§4. Fights, Intimidation and other misconducts
These behaviors are not tolerated and will be punished.
If an official witnesses this crime personally, the offending party may be asked to leave the territory of Greenbriar for the day. If they do not, the Town Council may apply further consequences as deemed necessary.
Repeated occurrences will receive harsher punishment as determined by the Town Council.
§4.1 Any assault and battery is strictly forbidden unless it is a nonlethal duel consented by both sides which takes place outside town limits.
§ 4.2 If an offender offers resistance to the officials’ orders he may be banned immediately from the territory of Greenbriar.
§ 4.3 Arson
Arson is strictly forbidden and will be punished severely. For detailed explanation for fire treatment see page 26.
§4. Fights, Intimidation and other misconducts
These behaviors are not tolerated and will be punished.
§ 4.1 Any assault and battery is strictly forbidden unless it is a nonlethal duel consented by both sides.
§ 4.2 If an offender offers resistance to the officials’ orders he may be arrested immediately.
§ 4.3 Arson is strictly forbidden and will be punished severely.
§5. Magic
§5.1 Offensive Magic is not tolerated and will be punished.
If an official witnesses this crime personally, the offending party may be asked to leave the territory of Greenbriar for the day. If they do not, the Town Council may apply further consequences as deemed necessary.
Repeated occurrences will receive harsher punishment as determined by the Town Council.
§5.2 For duels see §4.1
§5.3 Defensive Magic such as shield, healing, etc. are allowed as long as it does not interfere with other’s freedoms as determined by the Town Council.
§5.4 The use of Portals within town limits is hereby banned. No one shall use a portal, either coming or going inside the town limits.
§5. Magic
§5.1 Offensive Magic is not tolerated and will be punished.
§5.2 Declared void.
§5.3 Defensive Magic are allowed up to a certain point.
§5.4 The use of Portals within village limits is hereby banned.
§ 6 Sedition
§ 6.1 Any crimes or conspiratorial actions commited with the purpose of inhibiting the function of the government of Greenbriar, or changing government policy will be considered acts of Sedition.
§ 6.2 Punishments will be determined solely by the Town Council members based on the graveness of the offense.
§ 6 Sedition
§ 6.1 Any crimes or conspiratorial actions commited with the purpose of inhibiting the function of the government of Greenbriar, or changing government policy will be considered acts of Sedition.
§ 6.2 Punishments will be determined solely by the Village Council members.
§8 Treason
§8.1 Any crimes or conspiratorial actions committed with the purpose of aiding or abetting the enemies of Greenbriar with the intent of harming its land, property or citizenry, will be consider acts of Treason.
§8.2 The Town Council will convene for the alleged traitor to be given a fair hearing to plead his/her case. The determination of the Village Council is final. The penalty of Guilt is Hanging until the traitor is dead.
§8 Treason
§8.1 Any crimes or conspiratorial actions committed with the purpose of aiding or abetting the enemies of Greenbriar with the intend of harming its land, property or citizenry, will be consider acts of Treason.
§8.2 The Town Council will judge over the supposed traitor.
§ 10 Lumberjacking
Lumberjacking on the territory of Greenbriar is permitted with the following restrictions:
Harvest Conifer trees only from the forest edge. The forest Interior must remain undisturbed for Fairies, Druids and other stewards of the forest.
If a tree dies, two must either be immediately replanted, or the Town Forester must be notified. A donation of the corresponding tree seeds (fir seedling, apple or cherry) is expected.
Abuse of these simple requests will result in a ban from Greenbriar.
§ 10 Lumberjacking
Lumberjacking on the territory of Greenbriar is permitted with the following restrictions: Harvest Conifer trees only from the forest edge. The forest Interior must remain undisturbed for Fairies, Druids and other stewards of the forest.If a tree dies, two must either be immediately replanted, or the Village Forester must be notified.
§ 11 Farming
Farming is permitted anywhere in the public fields of Greenbriar. Greenbriar operates under communal farming. The farmlands in the town are for public use.
§ 11 Farming
Farming is permitted anywhere in the public fields of Greenbriar. Greenbriar operates under communal farming. The farmlands in the town are for public use.
§ 12.1 There shall be no killing of any animals within town, not already set up by the Tailoring Guild in areas for that purpose. All animals are considered safe here, rabbits, sheep, cows, pigs, deer, etc.
§ 12.2 There will be no killing of animals or trees in the inner woods.
§ 12.1 There shall be no killing of any animals
within village.
§ 13 Other Crafts
All other crafts are permitted on the territory of Greenbriar, free of charge or limitation.
§ 13 Other Crafts
All other crafts are permitted on the territory of Greenbriar, free of charge or limitation.
§ 15 Taxes
There are no taxes in Greenbriar of any kind. Town funds are raised through economic enterprises by the Town or through private donations, the exception to this is the Teleporter tax.
§ 15 Taxes
There are no taxes in Greenbriar of any kind.
§ 19 The Hamlet of Greenbriar's Town Guard
The Town Guard is to enforce the laws, apprehend criminals and maintain the peace.
§ 19.1 The Town Guard shall be commanded by a Captain of the Town Guard, an appointed position and answerable to the Town Council. This is a paid position of 200 coppers per month. The Captain of the Twon Guard also serves as Captain of a regular Militia Regiment, (the 1st Regiment- 1st Platoon)
§ 19.2 The Captain of the Twon Guard shall be assisted by at least three Deputies, appointed by the Captain of the Town Guard to assist in his duties. the number of deputies to be needed will be determined by the town council. These are also paid positions of 150 coppers per month. The deputies will be members of the 1st Platoon - 1st Regiment.
§ 19.3 Any citizen or guest in Greenbriar can report misconducts of any member of the Town Guard to the Town Council to initiate legal proceedings against this person.
§ 19 Declared void
Es gab einige Änderungen bei den Gesetzen, die Änderungen können weiter Unten eingesehen werden.
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Greetings Citizens and Guests of the Hamlet of Greenbriar!
There was some changes by the laws, you can see the changes under this text.
gez.
Amras Telemnar
~Bürgermeister von Greenbriar
~Mayor of Greenbriar
Ein Zettel wurde an dem Schreiben befestigt
§ 1 Kriminelle Flüchtlinge
Wenn Kriminelle, die von anderen Städten gesucht werden, auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar ankommen, so können diese politisches Asyl dort beim Stadtrat beantragen. Asyl wird gewöhnlich in Fällen von Verfolgung, Völkermord, Armut oder nationalen Konflikten, sowie anderen ausschließlich vom Stadtrat festgelegten Gründen gewährt.
Eine Anhörung wird abgehalten und der Asyl Status festgelegt. Wenn Asyl gewährt wird, müssen die betreffenden Personen im Hoheitsgebiet von Greenbriar bleiben um Schutz zu empfangen. Wenn sie einmal das Hoheitsgebiet verlassen haben, verfällt der Schutz Status.
Wenn kein Asyl Status gewährt wird, so werden die Flüchtlinge aufgefordert, das Hoheitsgebiet zu verlassen.
§ 1 Flüchtlinge
Wenn Flüchtlinge, die von anderen Siedlungen gesucht oder verfolgt werden, auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar ankommen, so können diese politisches Asyl beim Dorfrat beantragen. Asyl wird gewöhnlich in Fällen von Verfolgung, Völkermord, Armut oder nationalen Konflikten, sowie anderen ausschließlich vom Dorfrat festgelegten Gründen gewährt.
§ 2 Mord
Mord kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Wenn irgendeine Person auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar oder ein Bürger an einem anderen Ort ermordet wird, so wird ein Kopfgeld auf die Gefangennahme des Mörders ausgesetzt.
Sobald der Mörder in Gefangenschaft ist, muss ein Verfahren eingeleitet werden. Der Stadtrat wird zusammenkommen, um dem angeblichen Mörder eine faire Verhandlung zu seiner Verteidigung zu geben. Das Urteil des Stadtrates ist endgültig. Die Strafe für Mord ist Tod durch den Strang.
§ 2 Mord
Wenn auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar ein Mord passiert hat ein Kopfgeld auf die Gefangennahme des vermeindlichen Täters ausgesetzt zu werden.
§ 3 Diebstahl
Diebstahl kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Die Höchststrafe für Diebstahl ist eine Verbannung von Greenbriar.
Wenn der Dieb von einem Beamten auf frischer Tat ertappt wird, kann er sofort verbannt werden.
Wenn ein Dieb denkt, zu Unrecht beschuldigt worden zu sein, kann er eine Verhandlung beim Stadtrat verlangen, dessen Urteil endgültig ist.
§ 3 Diebstahl
Diebstahl kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
§ 4 Kämpfe, Einschüchterungen und andere Verfehlungen
Dieses Verhalten kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Wenn ein Beamter diese Verbrechen beobachtet, können die straffällig gewordenen Personen aufgefordert werden, das Hoheitsgebiet von Greenbriar zu verlassen. Wenn sie dies nicht tun, so kann der Stadtrat weitere rechtliche Schritte einleiten, wie er es für notwendig erachtet.
Wiederholte Vorfälle werden eine härtere, durch den Stadtrat bestimmte Bestrafung mit sich ziehen.
§ 4.1 Jegliche Gewaltanwendung und Körperverletzung ist strikt untersagt, außer es handelt sich um ein nicht tödliches Duell, zu welchem beide Seiten zustimmen und welches außerhalb der Stadtgrenzen stattfindet.
§ 4.2 Wenn ein Straftäter gegen die Anweisungen von Beamten Widerstand leistet, so kann er sofort verbannt werden.
§ 4.3 Brandstiftung
Brandstiftung ist streng verboten und wird schwer bestraft. Für eine genaue Beschreibung zur Feuerhandhabung siehe Seite 26.
§ 4 Kämpfe, Einschüchterungen und andere Verfehlungen.
§ 4.1 Jegliche Gewaltanwendung und Körperverletzung sind auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar verboten, außer es handelt sich um ein angemeldetes Duell.
§ 4.2 Wenn ein Straftäter gegen die Anweisung eines Befugten des Weilers Greenbriar Widerstand leistet kann dieser vorläufig festgenommen werden.
§ 4.3 Brandstiftung ist auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar streng verboten.
§ 5 Magie
§ 5.1 Offensive Magie kann nicht toleriert werden und muss bestraft werden.
Wenn ein Beamter dieses Verbrechen beobachtet, können die straffällig gewordenen Personen aufgefordert werden, das Hoheitsgebiet von Greenbriar zu verlassen. Wenn sie dies nicht tun, so kann der Stadtrat weitere rechtliche Schritte einleiten, wie er es für notwendig erachtet.
Wiederholte Vorfälle werden eine härtere, durch den Stadtrat bestimmte Bestrafung mit sich ziehen.
§ 5.2 Für Duelle siehe § 4.1
§ 5.3 Defensive Magie wie Schilder, Heilung usw. sind erlaubt, solange sie nicht die Freiheit anderer in einem Maße einschränken, wie es der Stadtrat festlegt.
§ 5.4 Das Benutzen von Portalen innerhalb der Stadtgrenzen ist hiermit verboten. Niemand soll ein Portal, weder beim Kommen noch beim Gehen, innerhalb der Stadtgrenzen benutzen.
§ 5 Magie
§ 5.1 Offensive Magie ist im Dorf Greenbriar verboten.
§ 5.2 Entfällt
§ 5.3 Defensive Magie ist bis zu einem gewissen Grad erlaubt.
§ 5.4 Das Benutzen von Portalen innerhalb der Dorfgrenzen ist verboten
§ 6. Aufruhr
§ 6.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, um die Funktion der Regierung von Greenbriar zu hemmen oder deren Politik zu ändern wird als Aufruhr angesehen.
§ 6.2 Bestrafungen werden einzig von den Ratsmitgliedern bestimmt, abhängig davon wie schwerwiegend die Tat war.
§ 6 Aufruhr
§ 6.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, um die Funktion des Dorfrates vom Weiler Greenbriar zu hemmen oder deren Politik zu ändern wird als Aufruhr angesehen.
§ 6.2 Bestrafungen hierzu können einzig und alleine von den Mitgliedern des Dorfrates bestimmt werden.
§ 8 Verrat
§ 8.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, Greenbriars Feinde zu unterstützen oder ihnen zu helfen, Greenbriars Land, Eigentum oder Bevölkerung zu schaden, wird als Verrat angesehen.
§ 8.2 Der Stadtrat wird zusammenkommen, um dem angeblichen Verräter eine faire Verhandlung zu seiner Verteidigung zu geben. Das Urteil des Stadtrates ist endgültig. Die Strafe für Verrat ist Tod durch den Strang.
§ 8 Verrat
§ 8.1 Jegliche Straftaten oder verschwörerische Taten, welche zu dem Zweck begangen wurden, die Feinde des Weilers Greenbriar zu unterstützen, das Land, Eigentum oder der Bevölkerung des Weilers Greenbriar zu schaden, wird als Verrat angesehen.
§ 8.2 Der Dorfrat wird über den angeblichen Verräter richten.
§ 10 Holzfällen
Holzfällen auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar ist unter den folgenden Einschränkungen zugelassen:
Nadelbäume dürfen nur am Waldrand gefällt werden. Das Waldesinnere muss für Feen, Druiden und andere Freunde des Waldes ungestört bleiben.
Wenn ein Baum abstirbt, müssen entweder sofort zwei neue gepflanzt werden oder der Förster muss informiert werden. Eine Spende der entsprechenden Samen wird erwartet (Tannensetzling, Apfel oder Kirschen).
Missbrauch dieser einfachen Regeln wird eine Verbannung von Greenbriar zur Folge haben.
§ 10 Holzfällen
Holzfällen auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar ist unter folgenden Einschränkungen gestattet:
Nadelbäume dürfen nur am Waldrand gefällt werden. Das Waldesinnere soll für Feen, Druiden und anderen Freunde des Waldes ungestört bleiben.
Wenn ein Baum abstirbt, müssen entweder sofort zwei neue Bäume gepflanzt werden oder dem Förster muss eine Spende zum Anpflanzen der Bäume zukommen.
§ 12 Nutztiere
§ 12.1 Innerhalb der Stadt soll es keine Tötung von jeglichen Tieren geben, welche nicht von der Schneider Gilde in einem abgetrennten Bereich für ihre Bestimmung aufgestellt wurden. Alle Tiere sind als geschützt zu erachten, Hasen, Schafe, Kühe, Schweine, Hirsche usw.
§ 12.2 Es soll keine Tötung von Tieren im Innern der Wälder geben.
§ 12 Tiere
§ 12.1 Innerhalb des Dorfes Greenbriar ist die Tötung von jeglichen Tieren verboten.
§ 13 Andere Handwerke
Alle anderen Handwerke sind auf dem Hoheitsgebiet von Greenbriar erlaubt, kostenlos und unbegrenzt.
§ 13 Andere Handwerke
Die Ausübung aller Handwerke sind auf dem Hoheitsgebiet des Weilers Greenbriar erlaubt ohne Einhebung einer Gebühr oder anderen Auflagen.
§ 15 Steuern
Es gibt keine Steuern in Greenbriar. Stadtkapital wird durch Wirtschaftsunternehmen durch die Stadt oder durch private Spenden erhoben, die Ausnahme dazu bildet die Teleporter Steuer.
§ 15 Steuern
Der Weiler Greenbriar erhebt von seinen Bürgern keinerlei Steuern.
§ 19 Die Stadtwache des Weilers Greenbriar
Die Stadtwache soll Gesetze durchsetzen, Kriminelle festnehmen und den Frieden bewahren.
§ 19.1 Die Stadtwache soll von einem Kapitän von Greenbriar geleitet werden, ein ernanntes Amt und gegenüber dem Stadtrat verantwortlich. Dies ist eine bezahlte Position von 200 Kupferlingen pro Monat. Der Kapitän der Stadtwache dient auch als Kapitäns eines regulären Bürgerwehrregimentes.
§ 19.2 Der Kapitän der Stadtwache wird von mindestens drei Wachmännern /Frauen , ernannt vom Kapitän der Stadtwache unterstützt, ihm bei seinen Aufgaben zu helfen. Die Zahl von erforderlichem Wachleuten wird durch den Gemeinderat entschlossen. Dieses sind auch bezahlte Positionen von zur Zeit 150 Kupfer pro Monat. Als Wachmann ist man automatisch Teil des Regiments.
§ 19.3 Jeder Bürger oder Gast in Greenbriar kann Amtsvergehen jedes Mitgliedes der Stadtwache dem Gemeinderat melden, um ein Verfahren gegen diese Person einzuleiten.
§ 19 ENTFÄLLT
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
A letter is under the main text
§1. Criminal fugitives.
In the instance criminals wanted by other towns arrive on the territory of Greenbriar they may ask for political asylum there from the Town Council. Asylum will commonly be granted in cases of persecution, genocide, poverty or national conflict as well as other reasons determined solely by the Town Council.
A hearing will be convened and asylum status determined. If granted asylum, they must remain on the territory of Greenbriar to receive protection. Once they have left this territory protection status is lost.
If not granted asylum status, the fugitives will be asked to leave the territory.
§1. Refugee .
In the Refugee wanted by other towns arrive on the territory of Greenbriar they may ask for political asylum there from the Town Council. Asylum will commonly be granted in cases of persecution, genocide, poverty or national conflict as well as other reasons determined solely by the Village Council.
§2. Murder
Murder is not tolerated and will be punished.
If any person is murdered in Greenbriar or a citizen is murdered anywhere else, a bounty will be posted for his capture.
Once the murderer is captured, then a trial is to be called. The Town Council will convene for the alleged attacker to be given a fair hearing to plead his/her case. The determination of the Town Council is final. The penalty of murder is hanging until the murderer is dead.
§2. Murder
If any person is murdered in Greenbriar or a citizen is murdered anywhere else, a bounty will be posted for his capture.
§3. Theft
Theft is not tolerated and will be punished.
The maximum penalty of theft is banning from Greenbriar.
If caught red handed by an official, the thief may be immediately banned.
If a thief feels he is falsely accused, he may request a hearing from the Town Council, who’s determination is final.
§3. Theft
Theft is not tolerated and will be punished.
§4. Fights, Intimidation and other misconducts
These behaviors are not tolerated and will be punished.
If an official witnesses this crime personally, the offending party may be asked to leave the territory of Greenbriar for the day. If they do not, the Town Council may apply further consequences as deemed necessary.
Repeated occurrences will receive harsher punishment as determined by the Town Council.
§4.1 Any assault and battery is strictly forbidden unless it is a nonlethal duel consented by both sides which takes place outside town limits.
§ 4.2 If an offender offers resistance to the officials’ orders he may be banned immediately from the territory of Greenbriar.
§ 4.3 Arson
Arson is strictly forbidden and will be punished severely. For detailed explanation for fire treatment see page 26.
§4. Fights, Intimidation and other misconducts
These behaviors are not tolerated and will be punished.
§ 4.1 Any assault and battery is strictly forbidden unless it is a nonlethal duel consented by both sides.
§ 4.2 If an offender offers resistance to the officials’ orders he may be arrested immediately.
§ 4.3 Arson is strictly forbidden and will be punished severely.
§5. Magic
§5.1 Offensive Magic is not tolerated and will be punished.
If an official witnesses this crime personally, the offending party may be asked to leave the territory of Greenbriar for the day. If they do not, the Town Council may apply further consequences as deemed necessary.
Repeated occurrences will receive harsher punishment as determined by the Town Council.
§5.2 For duels see §4.1
§5.3 Defensive Magic such as shield, healing, etc. are allowed as long as it does not interfere with other’s freedoms as determined by the Town Council.
§5.4 The use of Portals within town limits is hereby banned. No one shall use a portal, either coming or going inside the town limits.
§5. Magic
§5.1 Offensive Magic is not tolerated and will be punished.
§5.2 Declared void.
§5.3 Defensive Magic are allowed up to a certain point.
§5.4 The use of Portals within village limits is hereby banned.
§ 6 Sedition
§ 6.1 Any crimes or conspiratorial actions commited with the purpose of inhibiting the function of the government of Greenbriar, or changing government policy will be considered acts of Sedition.
§ 6.2 Punishments will be determined solely by the Town Council members based on the graveness of the offense.
§ 6 Sedition
§ 6.1 Any crimes or conspiratorial actions commited with the purpose of inhibiting the function of the government of Greenbriar, or changing government policy will be considered acts of Sedition.
§ 6.2 Punishments will be determined solely by the Village Council members.
§8 Treason
§8.1 Any crimes or conspiratorial actions committed with the purpose of aiding or abetting the enemies of Greenbriar with the intent of harming its land, property or citizenry, will be consider acts of Treason.
§8.2 The Town Council will convene for the alleged traitor to be given a fair hearing to plead his/her case. The determination of the Village Council is final. The penalty of Guilt is Hanging until the traitor is dead.
§8 Treason
§8.1 Any crimes or conspiratorial actions committed with the purpose of aiding or abetting the enemies of Greenbriar with the intend of harming its land, property or citizenry, will be consider acts of Treason.
§8.2 The Town Council will judge over the supposed traitor.
§ 10 Lumberjacking
Lumberjacking on the territory of Greenbriar is permitted with the following restrictions:
Harvest Conifer trees only from the forest edge. The forest Interior must remain undisturbed for Fairies, Druids and other stewards of the forest.
If a tree dies, two must either be immediately replanted, or the Town Forester must be notified. A donation of the corresponding tree seeds (fir seedling, apple or cherry) is expected.
Abuse of these simple requests will result in a ban from Greenbriar.
§ 10 Lumberjacking
Lumberjacking on the territory of Greenbriar is permitted with the following restrictions: Harvest Conifer trees only from the forest edge. The forest Interior must remain undisturbed for Fairies, Druids and other stewards of the forest.If a tree dies, two must either be immediately replanted, or the Village Forester must be notified.
§ 11 Farming
Farming is permitted anywhere in the public fields of Greenbriar. Greenbriar operates under communal farming. The farmlands in the town are for public use.
§ 11 Farming
Farming is permitted anywhere in the public fields of Greenbriar. Greenbriar operates under communal farming. The farmlands in the town are for public use.
§ 12.1 There shall be no killing of any animals within town, not already set up by the Tailoring Guild in areas for that purpose. All animals are considered safe here, rabbits, sheep, cows, pigs, deer, etc.
§ 12.2 There will be no killing of animals or trees in the inner woods.
§ 12.1 There shall be no killing of any animals
within village.
§ 13 Other Crafts
All other crafts are permitted on the territory of Greenbriar, free of charge or limitation.
§ 13 Other Crafts
All other crafts are permitted on the territory of Greenbriar, free of charge or limitation.
§ 15 Taxes
There are no taxes in Greenbriar of any kind. Town funds are raised through economic enterprises by the Town or through private donations, the exception to this is the Teleporter tax.
§ 15 Taxes
There are no taxes in Greenbriar of any kind.
§ 19 The Hamlet of Greenbriar's Town Guard
The Town Guard is to enforce the laws, apprehend criminals and maintain the peace.
§ 19.1 The Town Guard shall be commanded by a Captain of the Town Guard, an appointed position and answerable to the Town Council. This is a paid position of 200 coppers per month. The Captain of the Twon Guard also serves as Captain of a regular Militia Regiment, (the 1st Regiment- 1st Platoon)
§ 19.2 The Captain of the Twon Guard shall be assisted by at least three Deputies, appointed by the Captain of the Town Guard to assist in his duties. the number of deputies to be needed will be determined by the town council. These are also paid positions of 150 coppers per month. The deputies will be members of the 1st Platoon - 1st Regiment.
§ 19.3 Any citizen or guest in Greenbriar can report misconducts of any member of the Town Guard to the Town Council to initiate legal proceedings against this person.
§ 19 Declared void
- Amras Telemnar
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- Joined: Sat Nov 25, 2006 4:17 pm
- Location: Tol Vanima
Bekanntgabe
Grüße!
Am 05. Elos des Jahres 24 um 12:00 Uhr ((Samstag, den 16.02.08 20:00 dt. Zeit)) feiern wir das Lichterfest in Greenbriar.
Lasst uns gemeinsam das Unheil und Verderben vom Monat Mas vertreiben.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Announcement
Greetings!
On the 05. Elos of the year 24 at 12:00 AM ((Saturday, 16.02.2008 at 20:00 PM german Time)) celebrate we the Illumination Festival in Greenbriar.
Let us banishment shared doom and ruin from the month Mas.
gez.
Amras Telemnar
Grüße!
Am 05. Elos des Jahres 24 um 12:00 Uhr ((Samstag, den 16.02.08 20:00 dt. Zeit)) feiern wir das Lichterfest in Greenbriar.
Lasst uns gemeinsam das Unheil und Verderben vom Monat Mas vertreiben.
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Announcement
Greetings!
On the 05. Elos of the year 24 at 12:00 AM ((Saturday, 16.02.2008 at 20:00 PM german Time)) celebrate we the Illumination Festival in Greenbriar.
Let us banishment shared doom and ruin from the month Mas.
gez.
Amras Telemnar
- Amras Telemnar
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- Hamlet of Greenbriar
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- Joined: Mon Jun 12, 2006 7:07 pm
- Location: Greenbriar
Bekanntgabe
Grüße!
Als Bürgermeister des Weilers Greenbriar möchte ich nun auch noch offizell am Brett bekanntgeben das ich mich entschieden habe das die Halblinge wieder über Greenbriar entscheiden wie sie wollen.
Greenbriar den Halblingen sage ich da nur!
Durch diese Aktion und meinen Rücktritt habe ich im Grunde den Weiler Greenbriar in seiner Form aufgelöst.
In Abstimmung mit den Halblingen werde ich sie auf ihrem Weg soweit sie wollen noch begleiten.
Bis es so weit ist bin ich auch noch gerne als Ansprechpartner anzusehen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Announcement
Greetings!
As the major of the Hamlet of Greenbriar I wish to announce, that I have decided to pass over leadership to the halflings.
Thus they have received the power to rule and decide over Briar as they did back in the old days.
So I say Greenbriar to the halflings!
After this action and my recession as mayor the Hamlet of Greenbriar in its current state is hereby dissolved, it is up to the halflings to decide a new form of government
In accordance to the halflings I will remain an advisor to them until they have decided about their future government
You can also contact me if there are any open questions remaining.
gez.
Amras Telemnar
Der vorraussichtliche letzte Bürgermeister des Weilers Greenbriar
The probably last Mayor of the Hamlet of Greenbriar
((Did you have an Halflingschar and you want help the new Greenbriar, then confirm HERE
~~~~~~~~
Hast du einen Halblingschar und willst dem neuen Greenbriar helfen, dann melde dich HIER))
Grüße!
Als Bürgermeister des Weilers Greenbriar möchte ich nun auch noch offizell am Brett bekanntgeben das ich mich entschieden habe das die Halblinge wieder über Greenbriar entscheiden wie sie wollen.
Greenbriar den Halblingen sage ich da nur!
Durch diese Aktion und meinen Rücktritt habe ich im Grunde den Weiler Greenbriar in seiner Form aufgelöst.
In Abstimmung mit den Halblingen werde ich sie auf ihrem Weg soweit sie wollen noch begleiten.
Bis es so weit ist bin ich auch noch gerne als Ansprechpartner anzusehen.
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Announcement
Greetings!
As the major of the Hamlet of Greenbriar I wish to announce, that I have decided to pass over leadership to the halflings.
Thus they have received the power to rule and decide over Briar as they did back in the old days.
So I say Greenbriar to the halflings!
After this action and my recession as mayor the Hamlet of Greenbriar in its current state is hereby dissolved, it is up to the halflings to decide a new form of government
In accordance to the halflings I will remain an advisor to them until they have decided about their future government
You can also contact me if there are any open questions remaining.
gez.
Amras Telemnar
Der vorraussichtliche letzte Bürgermeister des Weilers Greenbriar
The probably last Mayor of the Hamlet of Greenbriar
((Did you have an Halflingschar and you want help the new Greenbriar, then confirm HERE
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Hast du einen Halblingschar und willst dem neuen Greenbriar helfen, dann melde dich HIER))
liest die Nachricht am Stadtbrett und heftet auch einen Zettel auf dem mit klarer Schrit zu lesen ist:
Bedeutet das jetzt Anarchie für den Weiler?
Ist unsere Bürgerschaft nun verwirkt?
Habt ihr überhaupt das Recht den Weiler aufzulösen?
Was ist mit den Räten? Warum wurde nach den Rücktritten nie neue gewält?
Welchen Halblingen habt ihr den Weiler gegeben?
Josefa Unfrey
Bedeutet das jetzt Anarchie für den Weiler?
Ist unsere Bürgerschaft nun verwirkt?
Habt ihr überhaupt das Recht den Weiler aufzulösen?
Was ist mit den Räten? Warum wurde nach den Rücktritten nie neue gewält?
Welchen Halblingen habt ihr den Weiler gegeben?
Josefa Unfrey
- steckenthis
- Posts: 186
- Joined: Sat Sep 02, 2006 11:15 am
tohuwabohu....
die fragen, die josefa stellt sollten meiner meinung nach allen bürgerinnen und bürgern beantwortet werden.
was wurde aufgelöst? die gemeinschaft der bürger? der flecken briar (in was wurde der aufgelöst... in einer lauge oder?)? der rat? oder was? und wer hatte die befugnis dazu? und warum wurden 2 tage zuvor noch und von wem die gesetze geändert?
fragen über fragen....
alle bürger haben anrecht auf anworten und auch die bürgerinnen.
gehabt euch wohl
arnold
die fragen, die josefa stellt sollten meiner meinung nach allen bürgerinnen und bürgern beantwortet werden.
was wurde aufgelöst? die gemeinschaft der bürger? der flecken briar (in was wurde der aufgelöst... in einer lauge oder?)? der rat? oder was? und wer hatte die befugnis dazu? und warum wurden 2 tage zuvor noch und von wem die gesetze geändert?
fragen über fragen....
alle bürger haben anrecht auf anworten und auch die bürgerinnen.
gehabt euch wohl
arnold
- steckenthis
- Posts: 186
- Joined: Sat Sep 02, 2006 11:15 am
danke für die eine antwort. durch calenlaja weiss ich nun, dass der rat sich quasi selbst aufgelöst hatte durch den rücktritt dreier gewählter vertreterinnen.
dadurch stellen sich sofort neue fragen: wer hat denn die neuen gesetze verabschiedet? und wer hat beschlossen, dass sich briar (oder was oder wer) auflöst?
gehabt euch wohl
arnold
dadurch stellen sich sofort neue fragen: wer hat denn die neuen gesetze verabschiedet? und wer hat beschlossen, dass sich briar (oder was oder wer) auflöst?
gehabt euch wohl
arnold
- Caldrion Sternenglanz
- Posts: 195
- Joined: Sat Jan 07, 2006 4:29 pm
- Korm Kormsen
- Posts: 2414
- Joined: Tue Jun 27, 2006 5:46 pm
- Location: Illarion nordpol, wenns den gibt...
((schmutzige waesche waescht man nicht in der oeffentlichkeit....damit alle Spieler, auch Nichteinwohner von Green lesen können was los ist...
und die idee, dass greenbriar wieder zu einem ort von und fuer halblinge wird, hat wirklich etwas.
reichen den elfen trollsbane und varshikar nicht, um tol vanima zu vermeiden?))
((
steckenthis, dass mit den Rücktritten steht seit Wochen auf dem Bürgerforum von Briar und dein Arnold hatte genug Zeit es zu lesen.
Es ist nicht so, dass jetzt erst diese Bombe geplatzt ist, das Ganze ist schon länger öffentlich.
Ich werde diesmal nicht IC auf diese künstlich hochgespielten Probleme antworten, gebt der Sache Zeit, die Halblinge werden schon damit ans Licht treten und sagen was jetzt passiert sobald die Zeit reif ist dafür.
))
steckenthis, dass mit den Rücktritten steht seit Wochen auf dem Bürgerforum von Briar und dein Arnold hatte genug Zeit es zu lesen.
Es ist nicht so, dass jetzt erst diese Bombe geplatzt ist, das Ganze ist schon länger öffentlich.
Ich werde diesmal nicht IC auf diese künstlich hochgespielten Probleme antworten, gebt der Sache Zeit, die Halblinge werden schon damit ans Licht treten und sagen was jetzt passiert sobald die Zeit reif ist dafür.
))
- steckenthis
- Posts: 186
- Joined: Sat Sep 02, 2006 11:15 am
- steckenthis
- Posts: 186
- Joined: Sat Sep 02, 2006 11:15 am
(( Also ich fand am Stadtbrett nur die Rücktrittsgesuche der Rätinnnen, von sonstigen Problemen war da nichts zu lesen.Faladron wrote:((
Es ist nicht so, dass jetzt erst diese Bombe geplatzt ist, das Ganze ist schon länger öffentlich.
Ich werde diesmal nicht IC auf diese künstlich hochgespielten Probleme antworten, gebt der Sache Zeit, die Halblinge werden schon damit ans Licht treten und sagen was jetzt passiert sobald die Zeit reif ist dafür.
))
Außerdem dachte ich dieses Forum ist ein Teil des RP von Greenbriar .
Warum sollte also hier nicht ausführlich diskutiert werden?
Ich habe aber doch den Verdacht, daß einige Spieler Ihre OOC-Differenzen IG austragen, was für die anderen Spieler natürlich nachteilig ist.))
Werte Bewohnerschaft von Greenbriar,
Ich habe aus der Ferne nun von den Umbrüchen auf eurer Insel erfahren.
Veränderungen finden statt - Für die einen als großer Akt zur Wiederbelebung der Gemeinschaft der Halblinge gefeiert, von anderen mit Argwohn und Misstrauen beobachtet, mit der Befürchtung, erworbene Rechte an Mitspracherecht in der Gemeinschaft und Eigentum vor Ort könnten gegen den Willen genommen werden.
Ohne die Lage gegenwärtig zu bewerten rate ich zur Besonnenheit. Handelt im Rahmen eurer euch selbst auferlegten Rechtsgrundlagen! Nehmt die Halblinge in euren Reihen und lasst sie mitentscheiden. Haltet aber auch die Menschen und Elfen bei euch, die Jahre lang für den Bestand und die Weiterentwicklung des Dorfes gearbeitet haben. Das Dorf zu "verkaufen" wäre ein Verrat gegenüber allen, die das Dorf die letzten Jahre am Leben hielten.
Verwerft euch nicht und brecht nicht mit euer allen Gemeinschaft.
Einem Schreiben aus euren Reihen will ich nachkommen und eine Delegation aus Briar zur Burg einladen. Den genauen Termin wollen wir noch in den nächsten Tagen absprechen.
Thema soll es sein, so wie in dem Brief gebeten, zu erörtern, inwiefern die Gemeinschaft der Grauen die neue Situation in Greenbriar anerkennen wird und der Gemeinschaft als Gesprächs- und Handelspartner entgegenkommen kann.
Ich erwarte dazu eine lebendige aber durchaus konstruktive Diskussion, in der ich die Belange aller Beteiligten zu integrieren wünsche und insbesondere erhoffe, dass die Mitglieder der Grauen weiterhin in eurem gemeinsamen Dorf geachtet und respektiert werden, so wie es bisher der Fall ist...
~Lennier
Großmeister der Grauen Rose~
Ich habe aus der Ferne nun von den Umbrüchen auf eurer Insel erfahren.
Veränderungen finden statt - Für die einen als großer Akt zur Wiederbelebung der Gemeinschaft der Halblinge gefeiert, von anderen mit Argwohn und Misstrauen beobachtet, mit der Befürchtung, erworbene Rechte an Mitspracherecht in der Gemeinschaft und Eigentum vor Ort könnten gegen den Willen genommen werden.
Ohne die Lage gegenwärtig zu bewerten rate ich zur Besonnenheit. Handelt im Rahmen eurer euch selbst auferlegten Rechtsgrundlagen! Nehmt die Halblinge in euren Reihen und lasst sie mitentscheiden. Haltet aber auch die Menschen und Elfen bei euch, die Jahre lang für den Bestand und die Weiterentwicklung des Dorfes gearbeitet haben. Das Dorf zu "verkaufen" wäre ein Verrat gegenüber allen, die das Dorf die letzten Jahre am Leben hielten.
Verwerft euch nicht und brecht nicht mit euer allen Gemeinschaft.
Einem Schreiben aus euren Reihen will ich nachkommen und eine Delegation aus Briar zur Burg einladen. Den genauen Termin wollen wir noch in den nächsten Tagen absprechen.
Thema soll es sein, so wie in dem Brief gebeten, zu erörtern, inwiefern die Gemeinschaft der Grauen die neue Situation in Greenbriar anerkennen wird und der Gemeinschaft als Gesprächs- und Handelspartner entgegenkommen kann.
Ich erwarte dazu eine lebendige aber durchaus konstruktive Diskussion, in der ich die Belange aller Beteiligten zu integrieren wünsche und insbesondere erhoffe, dass die Mitglieder der Grauen weiterhin in eurem gemeinsamen Dorf geachtet und respektiert werden, so wie es bisher der Fall ist...
~Lennier
Großmeister der Grauen Rose~
- Amras Telemnar
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- Joined: Sat Nov 25, 2006 4:17 pm
- Location: Tol Vanima
-
- Posts: 130
- Joined: Fri Nov 30, 2007 8:08 pm
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