Der Angriff auf ein Bundmitglied oder Diebstahl ist verboten und wird bestraft.
Alle Bundmitglieder sollen jeden Zwergenmonat ((RLmonat)) 20 Einheiten beliebiger Ware (z.B. 20 Äpfel,
20 Bretter, etc.) oder 20 Kupfermünzen als Mitgliedsbeitrag entrichten. Jeder, der es für zwei Zwergenmonate
versäumt seine Steuer zu zahlen, wird von der Liste der Mitglieder gestrichen und muss, um erneut
Mitglied zu werden, die Steuern nachzahlen.
Der Rat besteht aus bis zu 4 Mitgliedern des Bundes, die von der Mehrheit gewählt werden. Die Ratsmitglieder
haben das 5fache der Steuer zu entrichten, also 100 Einheiten beliebiger Ware oder 100 Kupfermünzen.
Bei Entscheidungen hat jedes Ratsmitglied eine Stimme. Bei gleicher Anzahl von Stimmen entscheidet die Mehrheit
aller Bundmitglieder. Eine Entscheidung des Rates kann trotz Mehrheit im Rat widersprochen werden, wenn zwei
Drittel aller Bundmitglieder die Entscheidung in Frage stellen.
Ein Ratsmitglied kann durch zwei Drittel aller Bundmitglieder abgewählt werden, jedoch nicht früher als
1 Monat nach seiner Wahl in den Bund.
Eine Mitgliedschaft in einem anderen Bund oder Gilde ist, ausgenommen für die Ratsmitglieder, gestattet.
Eine Versammlung wird Wöchentlich stattfinden. Jedes Bundmitglied ist verpflichtet mindestens an jeder vierten
Versammlung (also ein mal Monatlich) teilzunehmen. Ausnahmen können vom Rat gestattet werden. Das Ausfallen einer
Versammlung kann ebenfalls vom Rat beschlossen werden.
Angehende Mitglieder sind 1 Zwergenwochen zu beobachten und zu beurteilen. Nach dieser Zeit kann der angehende Mitglied
einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Dieser ist einzureichen beim Rat des Bundes. Nach erfolgter Prüfung
und dessen Bewilligung wird der angehende Mitglied zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bund aufgenommen.
Nicht-Mitglieder dürfen nicht in der Waldhütte nächtigen, sondern werden gebeten ausserhalb zu schlafen.
Der Rat des Bundes kann über Ausnahmen entscheiden.
Nur Mitglieder des Bundes dürfen mit dem Namen des Bundes für ihre Waren werben.
Das Betreten der Waldhütte ist grundsätzlich Mitgliedern vorbehalten. Auf eigene Verantwortung dürfen Mitglieder
bis zu drei Nicht-Mitglieder einlassen.
Die Nutzung jeglicher Vorrichtungen ausserhalb der Hütte und Felder ist auch Nicht-Mitgliedern gestattet. Alle Vorrichtungen in der
Hütte, sowie das Depot dürfen nur von Bundmitgliedern genutzt werden. Eine Ausnahme kann von einem Bundmitglied
erteilt werden und ist immer auf den jeweiligen Tag befristet.
Da unsere letzte Versammlung schon einige Zeit zurückliegt möchte ich alle Mitglieder zu einem Treffen einladen.
Weitere Infos dazu am Waldläuferbrett - Termine / Dates -
Ich würde gerne bei euch einige Hammer- (120) und Sägegriffe (60) bestellen.
Könnt ihr diese Anfertigen und wenn ja wieviel Silber möchtet ihr dafür?
Gegebenenfalls würde ich euch auch Kupfererze im verhältnis zum Silber anbieten.
Gelmir hat an unserem Brett eine neue Zeichnung befestigt, alle Beschlüsse der letzten Versammlung sind darin eingearbeitet.
Wir benötigen noch einige Waren die ihr einer Liste entnehmen könnt.
Ich bitte alle Mitglieder, soweit möglich, mitzuhelfen
und die Waren schnellstens zusammen zu tragen.
Der WLB hat ein Grundstück erworben. Die Besitzurkunde kann auf dem Brett von Troll's Bane eingesehen werden. Die Baumassnahmen können bald beginnen, so hoffe ich. An dieser Stelle ein riesiger Dank an alle Mitglieder, die alle so toll mitgeholfen haben. Auch ein Dank an Lady Siltaris, die uns das Grundstück verkauft hat.
~ Gelmir Elensar Ratsmitglied im Bund der Waldläufer